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QR Code statt Signatur – Änderung der Kassensicherungsverordnung vom 30. Juli 2021

Ausdruck des QR-Codes anstatt der Signatur Die Kassensicherungsverordnung vom 26.09.2017 wurde seitens des Gesetzgebers nochmals geändert bzw. erweitert. Diese Änderungen treten ab dem 10.08.2021 in Kraft Unter anderem wird es durch eine Ergänzung des § 6 Satz 2 KassenSichV möglich, dass auf einem Beleg bestimmte Angaben nicht in Klartext aufgedruckt werden müssen, sondern in einem […]

Keine TSE?
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