Seit Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen Pflicht – doch 2026 rückt die Frist für den Versand immer näher. Besonders für Betriebe, die Business-Lunch oder B2B-Verkäufe (z.B. Material an andere Firmen) anbieten, ist das Thema kritisch. Eine einfache PDF per Mail reicht bald nicht mehr aus.

Was ist eine echte E-Rechnung?

Im Gegensatz zu einer Bilddatei oder einem Standard-PDF enthält eine E-Rechnung (z.B. im ZUGFeRD– oder XRechnung-Format) strukturierte XML-Daten. Diese können von Buchhaltungssystemen automatisch eingelesen werden.

Übergangsfristen und Ihre Vorteile

  • Bis Ende 2026: Kleine Betriebe dürfen unter bestimmten Bedingungen noch Papierrechnungen senden, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.

  • Automatisierung: Durch die Integration in Ihr Kassensystem von Kassenchef sparen Sie sich das manuelle Abtippen für den Steuerberater.

 

Fazit:

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Stellen Sie Ihre Kasse jetzt auf E-Rechnungs-Standards um und minimieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand.

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