Die unangekündigte Kassen-Nachschau durch das Finanzamt ist für viele Gastronomen und Händler ein Stressfaktor. Doch im Jahr 2026 ist die Rechtslage klar: Wer ein modernes, digitales Kassensystem nutzt, hat nichts zu befürchten. Als Ihr Partner für Kassenlösungen zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt.

Was prüft das Finanzamt bei einer Kassen-Nachschau?

Ein Prüfer darf ohne vorherige Anmeldung Ihre Geschäftsräume betreten. Sein Fokus liegt auf der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Konkret bedeutet das:

  • TSE (Technische Sicherheitseinrichtung): Ist Ihre TSE aktiv, zertifiziert und meldet sie alle Transaktionen lückenlos?

  • DSFinV-K Export: Können Sie die Daten sofort in einem Format exportieren, das die Prüfsoftware des Finanzamts lesen kann?

  • Vollständigkeit: Werden Stornos, Rabatte und Trainingsbuchungen korrekt dokumentiert?

 

Ihre Vorbereitung: Die Verfahrensdokumentation

Ein oft unterschätzter Punkt ist die Verfahrensdokumentation für Kassensysteme. Hierin beschreiben Sie, wie die Daten in Ihrem Betrieb entstehen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Fehlt dieses Dokument, drohen Bußgelder.

Fazit:

Mit der Software von Kassenchef sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Systeme erfüllen alle Anforderungen der GoBD und der KassenSichV.

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