Die unangekündigte Kassen-Nachschau durch das Finanzamt ist für viele Gastronomen und Händler ein Stressfaktor. Doch im Jahr 2026 ist die Rechtslage klar: Wer ein modernes, digitales Kassensystem nutzt, hat nichts zu befürchten. Als Ihr Partner für Kassenlösungen zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt.
Was prüft das Finanzamt bei einer Kassen-Nachschau?
Ein Prüfer darf ohne vorherige Anmeldung Ihre Geschäftsräume betreten. Sein Fokus liegt auf der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Konkret bedeutet das:
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TSE (Technische Sicherheitseinrichtung): Ist Ihre TSE aktiv, zertifiziert und meldet sie alle Transaktionen lückenlos?
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DSFinV-K Export: Können Sie die Daten sofort in einem Format exportieren, das die Prüfsoftware des Finanzamts lesen kann?
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Vollständigkeit: Werden Stornos, Rabatte und Trainingsbuchungen korrekt dokumentiert?
Ihre Vorbereitung: Die Verfahrensdokumentation
Ein oft unterschätzter Punkt ist die Verfahrensdokumentation für Kassensysteme. Hierin beschreiben Sie, wie die Daten in Ihrem Betrieb entstehen, verarbeitet und aufbewahrt werden. Fehlt dieses Dokument, drohen Bußgelder.

