Die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise eingeführten Steuererleichterungen für die Gastronomie werden im Jahr 2024 nicht fortgesetzt. Der Finanzausschuss der Ampel-Fraktionen hat einen Antrag der CDU/CSU abgelehnt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% für im Restaurant verzehrte Speisen über das laufende Jahr 2023 hinaus zu verlängern. Die Ablehnung des Antrags erfolgte mit Verweis auf die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die angespannte finanzielle Lage.

Ab 2024 werden voraussichtlich wieder die vor Mitte 2020 geltenden Mehrwertsteuerregelungen in der Gastronomie in Kraft treten. Der volle Mehrwertsteuersatz von 19% wird für im Restaurant oder im bewirtschafteten Außenbereich verzehrte Speisen (“Im-Haus”) gelten. Für Speisen, die zur Mitnahme, Lieferung und zum Verzehr “Außer-Haus” verkauft werden, bleibt der ermäßigte Steuersatz von 7% bestehen.

Bei technischen Fragen zur Hinterlegung der Mehrwertsteuersätze in Ihrem Kassensystem steht Ihnen der Fachhandel gerne zur Verfügung. Für steuerrechtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.

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